Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen von Marcel Wollmann, handelnd unter „Hedgehog AI", Winterbergstraße 139, 01237 Dresden (nachfolgend „Anbieter"). Stand: Juni 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Erbringung von Beratungs-, Audit-, Installations- und Betriebsleistungen im Bereich lokal betriebener KI-Systeme (On-Premise), einschließlich damit verbundener Hardware-Lieferungen.

(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen, freiberuflichen oder dienstlichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt:

(2) Audit-, Beratungs- und Betriebsleistungen sind Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Für die Installation eines Proof of Concept gelten ergänzend die Regelungen zur Abnahme in § 6.

(3) Die Leistungen des Anbieters stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Compliance-Analysen und Handlungsempfehlungen geben den fachlichen Kenntnisstand des Anbieters wieder und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Datenschutzbeauftragten. Die rechtliche Bewertung und die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen obliegen dem Kunden.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Subunternehmer zu bedienen. Soweit für die Leistungserbringung ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erforderlich ist, bleibt § 10 unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters, einschließlich der dort genannten Preise, stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch den Kunden in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Angebote des Anbieters sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Entfällt die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Auslagen für Hardware werden, soweit im Angebot vorgesehen, nach Aufwand oder zu den im Angebot genannten Konditionen weiterberechnet. Reisekosten außerhalb des Großraums Dresden werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

(3) Soweit im Angebot kein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist, gilt: Audit-Leistungen sind nach Übergabe des Reports fällig; bei Proof-of-Concept-Projekten sind 50 % bei Beauftragung und 50 % nach Abnahme fällig; laufende Servicepauschalen sind monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Beschaffung von Hardware durch den Anbieter ist der Hardware-Anteil abweichend bei Beauftragung im Voraus fällig.

(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt die Leistungserbringung in zumutbarem Umfang. Hierzu gehören insbesondere: die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Unterlagen und Daten; die Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners; bei Vor-Ort-Leistungen der Zugang zu den Räumlichkeiten sowie eine geeignete Umgebung für die Hardware (Stellfläche, Stromversorgung, Netzwerkanbindung, Kühlung).

(2) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht im Angebot ausdrücklich eine Datensicherung durch den Anbieter vereinbart ist.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Verwendung entgegenstehen, und dass deren Verarbeitung im Rahmen des Vertrags datenschutzrechtlich zulässig ist. Insoweit stellt der Kunde den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberührt. Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnet werden.

§ 6 Leistungsfristen, Abnahme

(1) Genannte Umsetzungszeiträume (z. B. „produktionsbereit in 4–6 Wochen") sind Planwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Liefertermine für Hardware stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.

(2) Nach Fertigstellung eines Proof of Concept zeigt der Anbieter die Bereitstellung in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder rügt konkrete wesentliche Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb der Frist weder Abnahme noch substantiierte Mängelrüge oder nutzt der Kunde das System produktiv, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Schriftliche Teilergebnisse (z. B. Audit-Reports) prüft der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang; offensichtliche Unrichtigkeiten sind innerhalb dieser Frist zu rügen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung des Managed Service

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen des Managed On-Premise Service ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist dort nichts geregelt, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate; der Vertrag verlängert sich anschließend um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatspauschalen in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

(3) Bei Beendigung des Managed Service unterstützt der Anbieter den Kunden auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand bei der geordneten Übergabe des Systembetriebs. Die beim Kunden installierte Infrastruktur und die dort gespeicherten Daten verbleiben beim Kunden.

§ 8 Besondere Hinweise zu KI-Systemen

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Sprachmodelle Ausgaben erzeugen, die unzutreffend, unvollständig oder irreführend sein können („Halluzinationen"). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit einzelner Ausgaben der installierten KI-Systeme. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung, insbesondere vor Entscheidungen mit rechtlicher, medizinischer oder finanzieller Tragweite, durch fachkundiges Personal zu prüfen.

(2) Der Kunde ist für den Einsatz der Systeme in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten aus der DSGVO, dem AI Act und branchenspezifischen Vorgaben beim produktiven Einsatz. Der Anbieter unterstützt hierbei im vereinbarten Umfang.

(3) Die eingesetzten KI-Modelle und Software-Komponenten unterliegen teilweise Open-Source- bzw. herstellereigenen Lizenzbedingungen (z. B. Llama Community License, Apache 2.0). Diese werden dem Kunden auf Anfrage benannt und sind vom Kunden bei der Nutzung einzuhalten.

§ 9 Hardware, Eigentumsvorbehalt

(1) Beschafft der Anbieter Hardware für den Kunden, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt).

(2) Für gelieferte Hardware gelten vorrangig die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller; gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Hardware-Lieferungen gegenüber Unternehmern beträgt zwölf Monate ab Lieferung, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§ 10 Datenschutz, Fernwartung

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Website ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Wartungs- und Supportleistungen erfolgen, soweit möglich, über verschlüsselte Fernzugänge, die so ausgestaltet werden, dass ein Zugriff auf inhaltliche Daten des Kunden vermieden wird. Ein Zugriff auf personenbezogene oder vertrauliche Daten erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist und auf Grundlage der Vereinbarung nach Absatz 2.

§ 11 Vertraulichkeit, Referenznennung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Mandanten-, Patienten- und Kundendaten sowie Informationen über IT-Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen – zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(2) Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten des Kunden (z. B. nach § 203 StGB) werden beachtet; soweit erforderlich, verpflichtet sich der Anbieter gesondert zur Verschwiegenheit.

(3) Eine Nennung des Kunden als Referenz, gleich in welcher Form, erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Reports, Konzepten, Dokumentationen und Konfigurationen) mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform; ausgenommen ist die Weitergabe an Berater des Kunden, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sowie an Aufsichtsbehörden.

(2) Vorbestehende Werkzeuge, Vorlagen, Methoden und Know-how des Anbieters verbleiben in dessen Rechtsinhaberschaft. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (§ 8 Abs. 3) vorrangig.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung war ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart. Absatz 1 bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 sowie bei Ansprüchen wegen Mängeln einer Hardware-Lieferung.

§ 14 Kein Widerrufsrecht

Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Dresden. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.